Tageslichtpflicht für E-Bikes ab April 2022

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Im Dezember 2021 hat der Bundesrat die Lichtpflicht für E-Bikes beschlossen. Die neue Regel tritt bereits nächste Woche in Kraft. Im heutigen Newsletter erfährst Du mehr über die Einzelheiten zur neuen Verkehrsregel.


Ab dem 1. April 2022 gilt die Lichtpflicht für E-Bikes auch tagsüberFalls Du ein E-Bike oder ein E-Mountainbike besitzt, musst Du ab dem 1. April das Licht auf Deinem Velo auch tagsüber eingeschalten. Dies gilt neu auch für langsame E-Bikes bis 25 km/h. Dabei reicht es, wenn Du nur das weisse Vorderlicht tagsüber verwendest. Bei schlechter Sicht solltest Du jedoch Vorder- und Rücklicht einschalten.Dein E-Bike musst Du wegen der neuen Regel nicht nachrüsten. Bereits heute ist das Fahren eines E-Bikes ohne ein fest montiertes Vorder- und Rücklicht nicht erlaubt.


Die Tageslichtpflicht soll die Sicherheit im Strassenverkehr erhöhenLaut dem Bundesamt für Strassen Astra wird die Lichtpflicht für E-Bikes eingeführt, um «die Sichtbarkeit im Verkehr zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden». Vor allem auf Wegen, welche sowohl Fussgänger als auch Velofahrer benutzen können, können die schwächere Verkehrsteilnehmer fahrende E-Bikes besser erkennen, wenn das Licht an ist.


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